Pflegehelfer SRK 2026: Kosten, Lohn und Unterschied zur AGS

Kurz gesagt
Der Lehrgang Pflegehelfende SRK umfasst 120 Lektionen Unterricht und 12 bis 15 Tage Praxis. Bei sechs Kantonalverbänden des Roten Kreuzes kostet er zwischen 1’920 und 2’920 Franken. Danach pflegen Sie in stabilen Situationen, immer im Auftrag einer Fachperson. Einen eidgenössischen Abschluss gibt es erst mit der zweijährigen Lehre als Assistentin Gesundheit und Soziales EBA, kurz AGS.
Wer nach «Pflegehelfer SRK» sucht, findet vor allem zwei Arten von Seiten: den Kurs eines einzelnen Kantonalverbands und Lohnportale mit Zahlen ohne Quelle. Wir haben die Kursseiten von sechs Kantonalverbänden nebeneinandergelegt und dazu das Kompetenzprofil des SRK, die Bildungsverordnung der AGS, den Vertrag der Spitex mit den Krankenversicherern und drei öffentliche Lohntabellen gelesen. So sehen Sie, was der Kurs kostet, was Sie danach dürfen, was Sie verdienen und wann sich eine Lehre mehr lohnt.
Was der Lehrgang umfasst
Der Lehrgang ist kurz und überall gleich aufgebaut. Alle Kantonalverbände unterrichten nach einem schweizweit gültigen Rahmenlehrplan, und das Zertifikat «Pflegehelfende SRK» gilt in der ganzen Schweiz. Beim SRK Kanton Zürich besteht der Unterricht aus zwei Modulen zu je 60 Lektionen. Das erste behandelt die Rolle als Pflegehelferin, Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung, Atmung und Kreislauf. Im zweiten geht es um Essen und Trinken, Schlaf, Prophylaxen, Sturz, Schmerz und Notfälle, Hauswirtschaft und die Pflegedokumentation. Jedes Modul endet mit einer Lernkontrolle. Bern, der Aargau, St. Gallen und Luzern sprechen von 120 Stunden Theorie statt von Lektionen.
Nach dem Unterricht folgt der Praxiseinsatz in einem Heim, bei der Spitex oder in einer anderen Institution. In Zürich, Bern, Basel und Luzern dauert er 15 Tage, im Aargau mindestens 12, in St. Gallen 12 bis 15. Den Platz suchen Sie in der Regel selbst, die Kantonalverbände geben Listen möglicher Betriebe ab. In Zürich muss alles innert zwölf Monaten abgeschlossen sein, und Sie müssen mindestens 90 Prozent des Unterrichts besuchen. Dazu kommt Lernzeit zu Hause: Das Rote Kreuz Basel rechnet mit rund 60 Stunden. Das Zürcher Bildungszentrum hat in den letzten 15 Jahren nach eigenen Angaben rund 10’000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer zum Zertifikat begleitet.
Für die Aufnahme verlangen alle sechs Verbände ein Mindestalter von 18 Jahren und gute Deutschkenntnisse, bei der Stufe unterscheiden sie sich. Bern, der Aargau und Basel verlangen B1, St. Gallen B1 schriftlich und B2 mündlich, Luzern ein Zertifikat B2 oder einen Sprachtest, und Zürich empfiehlt B2 und das Verstehen von Dialekt. Vor der Anmeldung steht fast überall eine Informationsveranstaltung oder ein Gespräch, in Zürich eine digitale Infotour als Empfehlung. Bern und Luzern verlangen von Personen ohne Schweizer Pass eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Mit einem Pflegediplom aus dem Ausland führt der Weg dagegen über das Anerkennungsverfahren, das wir im Beitrag zur Anerkennung ausländischer Pflegediplome erklären. Für alle anderen stellt sich zuerst die Frage nach dem Preis, und der hängt stärker vom Kanton ab, als man bei einem einheitlichen Lehrgang erwarten würde.
Was kostet der Lehrgang Pflegehelfer SRK?
Zwischen 1’920 und 2’920 Franken, je nach Kantonalverband und Form des Unterrichts. Am teuersten ist der reine Präsenzunterricht beim SRK Kanton Bern mit 2’920 Franken, am günstigsten dieselbe Berner Ausbildung mit Selbststudium für 1’920 Franken. Dazwischen liegen der Aargau und Basel mit je 2’550 Franken, St. Gallen mit 2’365, der Bildungsverbund Luzern, Unterwalden und Zug mit 2’350 und Zürich mit 2’265 Franken.

Vergleichen Sie die Endsumme, nicht den ersten Preis auf der Seite. In Zürich kostet jedes Modul 1’100 Franken, das Lehrbuch 65 Franken extra, und in St. Gallen kommen die gleichen 65 Franken zu 2’300 Franken dazu. Das Rote Kreuz Basel verlangt laut seinem Merkblatt 2’370 Franken und nach dem Aufnahmegespräch eine Anmeldegebühr von 180 Franken. In Bern sind Lernbegleitung, Lehrmittel und Anmeldegebühr im Preis enthalten. Bezahlen müssen Sie früh: im Aargau spätestens 14 Tage vor Kursbeginn, in Basel vor der schriftlichen Prüfung.
Die günstigeren Formen sparen Präsenztage, nicht Stoff. Im Berner Format «Präsenz und Selbststudium» sind Sie an acht Kurstagen vor Ort, den Rest erarbeiten Sie zu Hause mit rund acht Stunden pro Woche. Zürich bietet für 1’880 Franken plus Lehrbuch eine Variante mit E-Learnings an, die es Blended Learning nennt.
Ein Posten fehlt in jeder Preisliste. Der Praxiseinsatz wird nicht bezahlt, so steht es beim SRK Bern, und wer daneben arbeitet, muss diese 12 bis 15 Tage frei nehmen. Bei knappem Budget lohnt eine Nachfrage: St. Gallen erlaubt Ratenzahlung, der Aargau gewährt auf Antrag einen Rotkreuzrabatt, und Bern verweist auf ein Gesuchsformular der Stiftung Suyana für finanzielle Unterstützung. Für Menschen in der Sozialhilfe führt das SRK Bern zudem das Programm SESAM, das den Lehrgang mit enger Begleitung verbindet.
Achten Sie auch auf den Anbieter. Kurse für Pflegehelfende gibt es nicht nur beim Roten Kreuz, doch für Schweizer Kurse anderer Anbieter und für Onlinekurse stellt das SRK keine Gleichwertigkeit aus. So steht es auf seiner Seite zur Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK. Was Sie mit dem Zertifikat tun dürfen, legt das SRK ebenfalls selbst fest.
Was Pflegehelfende dürfen und was nicht
Pflegehelfende pflegen in stabilen Situationen, unter Anleitung und Überwachung einer Fachperson mit Diplom HF oder FH oder mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). So beschreibt es das SRK in seinem Profil «Kompetenzen und Fähigkeiten», zuletzt 2023 genehmigt. Der wichtigste Satz darin: Pflegehelfende «arbeiten immer nach Vorgaben und Anweisungen von Fachpersonal».
Im Alltag ist das mehr, als der Name vermuten lässt. Sie helfen bei Körperpflege und Ankleiden, mobilisieren und lagern, leeren den Urinbeutel und führen die Prophylaxen gegen Druckgeschwüre, Lungenentzündung, Thrombose und versteifte Gelenke durch. Nach Anweisung messen Sie Puls und Temperatur, tragen Salben auf und geben vorbereitete Medikamente ab. Sie helfen bei der Begleitung Sterbender, melden Veränderungen weiter, schreiben selbständig Pflegeberichte und nehmen am Rapport teil.
Die Grenze liegt dort, wo jemand entscheiden oder in den Körper eingreifen muss. Medikamente richten, Blut entnehmen oder spritzen steht nicht im Profil. Das lernt die Fachfrau Gesundheit (FaGe) in ihrer dreijährigen Lehre, so steht es in ihrer Bildungsverordnung, wie wir im Beitrag zum Unterschied zwischen FaGe, HF und FH zeigen. Am deutlichsten steht die Grenze aber in einem Vertrag, den kaum jemand liest: dem Administrativvertrag, den Spitex Schweiz und der Verband der privaten Spitex mit den Krankenversicherern geschlossen haben. Sein Anhang 4 regelt, wer welche Leistung zulasten der Grundversicherung erbringen darf.

Pflegehelferinnen und AGS dürfen danach keine «umfassende, fallführende Grundpflege» übernehmen, also nicht die Verantwortung für einen Fall tragen, und keine Abklärung oder Beratung. Bei Untersuchung und Behandlung trennen sich die Wege: Für Pflegehelfende steht dort ein Nein, für AGS ein Ja, das von Ausbildung, Erfahrung und Weiterbildung abhängt. Die Verantwortung für den Pflegeprozess liegt immer bei einer Fachperson mit Abschluss auf Tertiärstufe, etwa einer Pflegefachfrau HF oder FH, und abweichende Regeln einzelner Kantone gehen vor. Damit ist auch der wichtigste Unterschied zur AGS benannt, aber nicht der einzige.
Pflegehelfer SRK oder AGS EBA?
Der SRK-Lehrgang ist ein Kurs, die AGS eine Berufslehre mit eidgenössischem Berufsattest. Die Bildungsverordnung AGS legt zwei Jahre fest. Sie arbeiten im Schnitt an vier Tagen pro Woche im Lehrbetrieb, besuchen 720 Lektionen Berufsfachschule, davon 80 Sport, und 23 bis 25 Tage überbetriebliche Kurse. Am Ende stehen eine praktische Arbeit von drei bis vier Stunden im Betrieb und eine schriftliche Prüfung von zwei Stunden. Der Titel «Assistentin Gesundheit und Soziales EBA» ist gesetzlich geschützt.
| Pflegehelfer SRK | AGS EBA | |
|---|---|---|
| Form | Kurs mit Zertifikat SRK | Lehre mit eidg. Berufsattest |
| Dauer | 120 Lektionen und 12 bis 15 Tage Praxis | 2 Jahre |
| Kosten oder Lohn | 1’920 bis 2’920 Fr. | Lehrlingslohn, in Zürich empfohlen 800 und 1’000 Fr. im Monat |
| Behandlung bei der Spitex | nein | ja, je nach Ausbildung und Erfahrung |
Inhaltlich überschneiden sich die beiden stark. Beide helfen bei Körperpflege, Ausscheidung, Essen und Mobilität, begleiten Sterbende mit und arbeiten im Haushalt. Die AGS lernt laut Artikel 4 der Verordnung zusätzlich die Kontrolle von Gewicht, Grösse und Vitalzeichen als eigene Aufgabe, einfache administrative Arbeiten und das Begleiten zu Terminen. Sie arbeitet mit Menschen aller Altersstufen, im Gesundheits- wie im Sozialwesen. Der grösste Unterschied ist aber die Zeit: Auf eine Lektion im SRK-Lehrgang kommen sechs in der AGS-Schule.
Für Jugendliche nach der Schule ist die AGS meist der bessere Weg, weil sie zu einem eidgenössischen Abschluss führt und die FaGe-Lehre um ein Jahr verkürzt. Für Erwachsene sieht die Rechnung anders aus, denn eine Lehre bringt einen Lehrlingslohn. Die OdA Gesundheit Zürich empfiehlt für Lernende AGS 800 Franken im Monat im ersten und 1’000 Franken im zweiten Jahr, dazu einen 13. Monatslohn. Den Lohn legt allerdings jeder Betrieb selbst fest. Als Pflegehelferin verdienen Sie dagegen vom ersten Tag an einen vollen Lohn. Wie gross der Unterschied danach ist, zeigen die Tabellen der öffentlichen Arbeitgeber.
Was verdient eine Pflegehelferin SRK?
Bei den öffentlichen Arbeitgebern, deren Tabellen wir gelesen haben, beginnt eine Pflegehelferin bei rund 47’300 bis 51’500 Franken im Jahr. Das gilt für 100 Prozent und mit dem 13. Monatslohn, also rund 3’640 bis 3’960 Franken im Monat. Eine AGS steigt in Bern und Luzern 2’750 bis 4’380 Franken im Jahr höher ein, eine FaGe noch einmal deutlich höher.

Diese Zahlen stammen aus Lohntabellen, nicht aus Umfragen. Sie zeigen jeweils die tiefste Stufe der Klasse, in die eine Funktion eingereiht ist. Mit Erfahrung steigt der Lohn in allen drei Systemen deutlich, und genau dort unterscheiden sie sich.
Kanton Zürich: Klassen 6 bis 9
Das Handbuch Vereinfachte Funktionsanalyse des Kantons reiht Pflegehelferinnen in die Klassen 6 bis 9 ein. Verlangt wird «keine fachspezifische Vorbildung, kurze Anlehre». Klasse 6 gilt laut Handbuch für Personen ohne Erfahrung und unter 20 Jahren, Klasse 7 verlangt ein Jahr Erfahrung, die Klassen 8 und 9 mehrjährige Erfahrung, Fortbildungen und besondere Aufgaben, etwa in der Langzeitpflege oder als Gruppenleiterin.
Laut der Lohntabelle 2026 für Klasse 6 beginnt der Lohn bei 51’525 Franken im Jahr oder 3’963.45 Franken im Monat. Klasse 7 beginnt bei 53’136 Franken, die oberste Stufe der Klasse 9 liegt bei 88’746 Franken. Die FaGe steht in den Klassen 9 und 10. Klasse 9 beschreibt allerdings Aufgaben in Administration, Logistik und Hauswirtschaft, die Pflege von Patientinnen und Patienten erst Klasse 10. Diese beginnt bei 59’611 Franken. Eine Einreihung für AGS enthält das Handbuch nicht. Die Tabellen gelten für Angestellte des Kantons; ob ein Spital oder Heim sie anwendet, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
Berner Spitäler: Lohnband 8 für die Pflegehilfe
In den Spitälern und Kliniken, die dem GAV Berner Spitäler und Kliniken angeschlossen sind, teilen die Richtfunktionen die Pflege-Assistenz in drei Lohnbänder. Lohnband 5 gilt für einfache Aufgaben wie die Sitzwache. Die Pflegehilfe steht in Lohnband 8 und setzt eine «kurze Fachausbildung im Pflegebereich» voraus. Den SRK-Lehrgang nennen die Richtfunktionen nicht beim Namen, fragen Sie das Spital deshalb, ob es ihn so anrechnet. AGS stehen in Lohnband 10, FaGe in Lohnband 11.
Die Lohntabelle im Anhang 5 des GAV, gültig ab April 2024, setzt Lohnband 8 auf 51’395.55 bis 86’626.20 Franken im Jahr fest, das sind 3’953.50 Franken im Monat zum Einstieg. Lohnband 10 reicht von 55’773.25 bis 92’152.85 Franken. Wer noch nicht alle Anforderungen der Funktion erfüllt, kann bis zu 3 Prozent unter dem Minimum beginnen. Eine neuere Tabelle haben wir nicht gefunden.
Kanton Luzern: Klasse 2 oder 3
Luzern beschreibt in seiner Besoldungsverordnung eine eigene Kette für die Pflege- und Betreuungsassistenz. Klasse 2 verlangt nur eine Einführung am Arbeitsplatz. Klasse 3 verlangt einen Abschluss als AGS, eine einjährige Ausbildung in Pflegeassistenz mit Praxis oder, ohne Ausbildung, mehrjährige Praxiserfahrung. Den SRK-Lehrgang nennt die Verordnung nicht. Nach ihrem Wortlaut entscheidet deshalb die Erfahrung: ohne sie Klasse 2, mit mehrjähriger Praxis Klasse 3. Das ist unsere Lesart, die Einreihung legt der Arbeitgeber fest.
Laut den Besoldungsgrundlagen 2026 reicht Klasse 2 von 47’276 bis 69’353 Franken, Klasse 3 von 50’027 bis 74’903 Franken, bei 42 Stunden pro Woche. Die FaGe beginnt in Klasse 5 bei 58’352 Franken. Auch diese Tabelle gilt für Angestellte des Kantons, Spitäler und Heime mit eigenem Lohnsystem können davon abweichen.
Für private Heime und Spitex-Organisationen gibt es keine Tabelle, die für alle gilt, und das SRK gibt ausdrücklich keine Lohnempfehlungen ab. Es verweist auf die Gesundheitsdirektion des Kantons, in dem Sie arbeiten. Legen Sie ein privates Angebot deshalb neben die Tabelle Ihres Kantons. Was für Nacht- und Wochenenddienste dazukommt, steht in unserem Beitrag zu Nacht- und Schichtzulagen. Eine Gruppe arbeitet allerdings fast immer bei der Spitex: Menschen, die einen Angehörigen pflegen.
Angehörige pflegen mit dem Kurs
Wer sich für die Pflege eines Angehörigen von einer Spitex anstellen lässt, braucht den Kurs in der Regel ohnehin. Seit einem Urteil des Bundesgerichts von 2019 dürfen Spitex-Organisationen pflegende Angehörige auch ohne Grundausbildung anstellen, schreibt Spitex Schweiz. Im Vertrag mit den Krankenversicherern steht aber als Mindestanforderung ein Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung, abzuschliessen innerhalb eines Jahres ab der Anstellung.
Auch mit dem Kurs bleibt der Rahmen eng. Ohne Pflegeausbildung dürfen angestellte Angehörige zulasten der Grundversicherung nur Grundpflege leisten, wie sie Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt: Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Lagern und Mobilisieren. Eine Pflegefachperson ruft mindestens alle zwei Wochen an und kommt mindestens einmal im Monat vorbei. Der Vertrag gilt für Organisationen, die ihm beigetreten sind, und kantonale Regeln gehen vor.
Das SRK Kanton Zürich führt daneben einen eigenen Lehrgang für pflegende Angehörige. Ob eine Spitex diesen als Kurs in Pflegehilfe anrechnet oder den Lehrgang Pflegehelfende SRK verlangt, klären Sie vor der Anmeldung, ebenso, ob die Spitex die Kosten übernimmt. Wer dagegen länger in der Pflege bleiben will, sollte über das Zertifikat hinaus denken.
Vom Zertifikat zum Lehrabschluss
Der SRK-Lehrgang ist kein Teil einer Berufslehre, er kann aber der Anfang einer sein. Für Erwachsene gibt es drei Wege zu einem eidgenössischen Abschluss, und zwei davon führen nicht über die AGS.
Der erste ist die AGS-Lehre selbst. Wer sie abschliesst, kann die FaGe-Lehre um ein Jahr verkürzen und steigt ins zweite Lehrjahr ein, so die OdA Gesundheit Zürich. Bis zum Fähigkeitszeugnis als FaGe dauert das vier Jahre.
Der zweite überspringt die AGS. Die Zürcher Berufsfachschule ZAG nimmt Erwachsene mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in Pflege und Betreuung nach individueller Prüfung direkt ins zweite Lehrjahr der FaGe auf. Zwei Jahre als Pflegehelferin führen damit an denselben Punkt wie zwei Jahre AGS-Lehre, nur mit vollem Lohn statt Lehrlingslohn. Über die Verkürzung entscheidet der Kanton. Den Lohn in der verkürzten Lehre handeln Sie mit dem Betrieb aus, die OdA Gesundheit Zürich gibt dafür keine Empfehlung ab, erwartet aber Deutsch auf Niveau B2.
Der dritte führt ohne Lehre zur Prüfung. Wer mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hat, kann zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden (Art. 32 BBV), und diese Jahre dürfen auch aus einem anderen Beruf stammen. Für die AGS müssen davon zwei Jahre zu 80 Prozent im Berufsfeld liegen (Art. 14 der Verordnung AGS), für die FaGe drei Jahre im Bereich der Fachfrau Gesundheit (Art. 16 der Verordnung FaGe). Wer also schon in einem anderen Beruf gearbeitet hat, braucht nur noch die Jahre in der Pflege. Ob Ihre Arbeit als Pflegehelferin dafür zählt, entscheidet die zuständige Stelle im Kanton.
Lehrstellen als AGS und FaGe
Für die Lehre und für die verkürzte FaGe brauchen Sie einen Lehrbetrieb. Die verkürzte Lehre ist nur in Betrieben möglich, die eine Bewilligung zum Ausbilden von Fachpersonen Gesundheit haben. Wie es nach der FaGe an der höheren Fachschule weitergeht, steht in unserem Beitrag zu FaGe, HF und FH.
Welcher Weg zu Ihnen passt
Wenn Sie rasch und ohne Lehrvertrag in die Pflege wollen oder einen Angehörigen pflegen, ist der SRK-Lehrgang der direkte Weg. Vergleichen Sie die Endpreise der Kantonalverbände in Ihrer Nähe, planen Sie die unbezahlten Praxistage ein und klären Sie früh, welchen Sprachnachweis der Verband verlangt.
Wenn Sie schon wissen, dass Sie in der Pflege bleiben wollen, rechnen Sie weiter. Zwei Jahre Arbeit als Pflegehelferin können in Zürich zur selben verkürzten FaGe-Lehre führen wie eine AGS-Lehre, wenn der Kanton die Verkürzung bewilligt, und mit Berufsjahren aus einem früheren Beruf führt ein Weg sogar ohne Lehre zur Prüfung. Fragen Sie deshalb schon im Vorstellungsgespräch nach Ihrer Lohnklasse und danach, ob der Betrieb FaGe ausbildet.
Häufige Fragen
- Wird der Praxiseinsatz im Lehrgang bezahlt?
- Davon sollten Sie nicht ausgehen. Das SRK Kanton Bern schreibt ausdrücklich, dass der Praxiseinsatz von 15 Tagen nicht entlohnt wird. Den Platz suchen Sie meist selbst, die Kantonalverbände geben Listen möglicher Betriebe ab. Wer daneben eine Stelle hat, muss die Tage frei nehmen.
- Ich habe im Ausland Grundpflege gelernt. Muss ich den ganzen Lehrgang machen?
- Nicht unbedingt. Das SRK prüft auf Gesuch, ob Ihre Ausbildung dem Lehrgang gleichwertig ist, wenn sie mindestens 120 Stunden Theorie und praktische Erfahrung umfasst. Das kostet 250 Franken, mit einem verlangten Praktikum 500 Franken, und setzt ein Sprachzertifikat B1 in Deutsch, Französisch oder Italienisch voraus. Den Entscheid erhalten Sie spätestens zwei Monate nach dem vollständigen Gesuch.
- Zählt langjährige Arbeit als Pflegehelferin auch ohne Zertifikat?
- Für die Gleichwertigkeit beim SRK ja, wenn Sie mindestens fünf Jahre zu 60 Prozent in einem Pflegeheim, Altersheim oder Spital gearbeitet haben und Weiterbildungen nachweisen. Erfahrung aus der Privatpflege oder aus Spitex-Einsätzen anerkennt das SRK dafür nicht. Ob Ihr Kanton das Zertifikat überhaupt verlangt, sagt Ihnen die Gesundheitsdirektion am Arbeitsort.
- Ist eine Pflegehelferin SRK dasselbe wie eine Pflegeassistentin?
- Nein. Die Pflegeassistentin SRK war eine einjährige Ausbildung nach altem Recht, die nicht mehr angeboten wird. Die Dachverbände OdASanté und SavoirSocial haben ihr 2011 die neue AGS-Lehre gegenübergestellt. In Zürich steht die Pflegeassistentin weiterhin in den Lohnklassen 9 und 10, also höher als die Pflegehelferin.
- Gilt das Zertifikat auch in der Romandie und im Tessin?
- Ja, laut den Kantonalverbänden ist das Zertifikat Pflegehelfende SRK in der ganzen Schweiz anerkannt. Im Alltag zählt aber die Sprache am Arbeitsort. Wer den Lehrgang auf Französisch machen will, dem empfiehlt das SRK Kanton Bern das Angebot des Freiburgischen Roten Kreuzes.
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