Wiedereinstieg Pflege 2026: Kurse, Kantonsgeld und Register

In einer Minute
Zurück in die Pflege kommen Sie ohne neue Prüfung. Betriebe stellen Rückkehrende mit ihrem alten Diplom ein, ob HF, AKP oder DN II. Ein Wiedereinstiegskurs ist freiwillig, und viele Kantone bezahlen ihn ganz oder mit 4’000 bis 5’000 Franken, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig beantragen. Danach zählt vor allem eine gute Einarbeitung im Betrieb.
Jeder Kanton regelt das Geld für den Kurs selbst, und die Bedingungen unterscheiden sich stärker, als die einzelnen Kantonsseiten vermuten lassen. Wir haben die Regeln für Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen, Thurgau und die Zentralschweiz nebeneinandergelegt. Dazu kommen das Register des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK), der Leitfaden des Kantons St. Gallen für Betriebe und die Studie Comeback der Berner Fachhochschule.
Brauchen Sie einen Kurs, um zurückzukehren?
Nein. Die Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich schreiben auf ihrer Seite zum Wiedereinstieg ausdrücklich, dass der Kurs des Berufsverbands SBK keine Voraussetzung für eine Anstellung ist. Sie nehmen Rückkehrende mit HF, DN II, DN I, AKP, PsyKP, IKP, PKP oder einem FaGe-Abschluss. Verlangt werden Deutsch auf Niveau B2 und in der Probezeit ein Pensum von mindestens 80 Prozent.
Ein Kurs lohnt sich trotzdem oft, weil er Sicherheit gibt. Die Berner Fachhochschule hat für die 2021 veröffentlichte Studie Comeback mit 14 Wiedereinsteigerinnen gesprochen. Meist brauchten sie rund ein Jahr, bis sie sich im Beruf wieder angekommen fühlten. Schwer machten ihnen den Start eine kurze Einarbeitung ohne Begleitung, das hohe Arbeitstempo, die medizinischen Fortschritte und die Digitalisierung. Ein Teil davon lässt sich vor dem ersten Dienst aufholen.
Alte Abschlüsse zählen dabei voll mit. Der Kanton St. Gallen nennt in seinem Konzept zur finanziellen Unterstützung neben HF und FH ausdrücklich AKP, KWS, PsychKP, DN II und DN I. Was in einem Kurs geschieht, unterscheidet sich aber stark.
Was ein Wiedereinstiegskurs enthält
Die Kurse dauern zwischen acht Tagen und einem Semester. Sie frischen Fachwissen, den Pflegeprozess und die pflegetechnischen Verrichtungen auf, also die praktischen Handgriffe am Bett. Drei Beispiele zeigen die Spanne.
Der SBK Zürich hat seinen Kurs 2023 mit dem Kanton, dem Universitätsspital Zürich und der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit neu aufgebaut, so die Mitteilung des Kantons. Drei Pflichtmodule decken die Begleitung von Lernenden, Pflegeprozess und Dokumentation sowie die Pflegetechnik ab, zusammen acht Tage. Dazu kommen bis zu zehn Tage Wahlmodule und Coachings, etwa für die Bewerbung. Über einen «Marketplace» mit ausgewählten Betrieben vermittelt der SBK ausserdem ein bis drei begleitete Einblickstage, im Versorgungsbereich Ihrer Wahl.
Länger ist der Kurs der OdA GS Aargau in Brugg. Der nächste läuft vom 22. Februar bis 10. Juni 2027: zehn Vorbereitungstage mit Aufträgen, 15 Tage Unterricht und rund 20 Tage angeleitetes Selbststudium. Den Unterricht richtet die Schule auf den Bereich aus, in den Sie zurückwollen: Langzeitpflege, Psychiatrie, Rehabilitation, Spitex oder Somatik. In der Zentralschweiz stellt das Bildungszentrum XUND aus einzelnen Modulen ein Programm nach Ihrem Bedarf zusammen.
Welche Inhalte ein Kurs haben muss, damit St. Gallen ihn bezahlt, steht im Konzept des Kantons: Er findet in der Schweiz statt und behandelt Themen wie Anatomie, Pflegeprozess, elektronische Patientendokumentation, Pharmakologie und den Einsatz verschiedener Berufsgruppen im Team. Das ist eine brauchbare Messlatte für jeden Kurs. Wählen Sie ihn nach dem Bereich, in dem Sie arbeiten wollen, denn bezahlt wird er oft ohnehin.
Wer den Kurs bezahlt
Kanton und Bund teilen sich die Kosten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zahlt gleich viel wie der Kanton, höchstens 2’500 Franken pro Person. Das Geld des Bundes holt der Kanton beim SBFI ab, Sie selbst stellen dort kein Gesuch. Ohne Beitrag des Kantons gibt es deshalb auch keinen vom Bund.
Der Thurgau hat die Zusage des Bundes im Februar 2024 erhalten, gestützt auf das neue Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege. So steht es im Beschluss des Regierungsrats vom Mai 2024. Dieses Gesetz ist Teil der Ausbildungsoffensive, die Bund und Kantone laut Bundesamt für Gesundheit während acht Jahren finanzieren, die zweite Phase läuft von 2028 bis 2032. Der Beitrag des Bundes an Ihren Kurs läuft so lange wie dieses Gesetz, also voraussichtlich bis 2032. Was die Pflegeinitiative sonst noch bringt, steht in unserem Beitrag zur Umsetzung der Pflegeinitiative.

Fast überall gelten drei Bedingungen: Wohnsitz im Kanton, die Absicht, dort zu arbeiten, und eine Mindestdauer der Pause. Und fast überall gilt: erst das Gesuch, dann der Kurs.
Zürich: der ganze Kurs, auf Antrag
Seit September 2023 übernimmt der Kanton Zürich die kompletten Kurskosten des SBK, wenn «bestimmte Voraussetzungen» erfüllt sind. Welche das sind, steht weder in der Mitteilung des Kantons noch auf den Kursseiten des SBK. Die Stadt Zürich schreibt, die Gesundheitsdirektion übernehme die Kosten auf Antrag, Stand September 2025. Wer nicht unterstützt wird, zahlt beim SBK 280 Franken pro Kurstag. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung beim SBK Zürich nach, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Aargau: gratis ab drei Jahren Pause
Der Kurs in Brugg kostet 4’900 Franken. Er ist gratis, wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen: ein Diplom als Pflegefachperson HF oder ein gleichwertiges wie AKP, KWS, PsyKP oder DN II, Wohnsitz im Aargau, mindestens drei Jahre nicht in der Pflege tätig, bei der Anmeldung höchstens sechs Monate in einem Gesundheitsbetrieb angestellt und die Absicht, im Aargau zu arbeiten. Anmeldeschluss ist laut Förderprogramm des Kantons jeweils zehn Tage vor Kursbeginn.
St. Gallen: bis 4’000 Franken, Gesuch vorab
St. Gallen zahlt bis 4’000 Franken an einen Kurs Ihrer Wahl, je zur Hälfte mit dem Bund. Die Pause muss laut Seite des Kantons mindestens fünf Jahre gedauert haben und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Wer also schon ein Jahr wieder arbeitet, fällt heraus. Das Gesuch stellen Sie vor dem Kurs online im Medportal des Kantons, mit einem AGOV-Login des Bundes. Nach dem Kurs zahlt der Kanton innert 30 Tagen. Eine Pflicht, danach im Kanton zu bleiben, gibt es nicht. Das Budget ist allerdings auf 15 Personen pro Jahr ausgelegt.
Thurgau, Bern und die Zentralschweiz
Im Thurgau zahlen Kanton und Bund vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2032 je die Hälfte. Bedingung sind laut Regierungsrat nur der Wohnsitz im Thurgau und die Absicht, dort zu arbeiten. Der Kurs des SBK St. Gallen-Thurgau-Appenzell kostete 2024 3’030 Franken für Mitglieder und 4’040 für die übrigen. Die Schule stellt die Rechnung direkt dem Amt für Gesundheit.
In Bern gilt eine Regelung der damaligen Gesundheits- und Fürsorgedirektion von 2009, die der Kanton weiterhin auf seiner Seite zu Wiedereinstiegskursen führt. Ob sie unverändert gilt, fragen Sie am besten bei der Kursanmeldung nach. Er zahlt den Kurs, wenn Sie mindestens drei Jahre nicht im Beruf gearbeitet haben, im Kanton Bern wohnen und bei der Anmeldung keine Stelle in einem Gesundheitsbetrieb haben. Das Gesuch stellt die Schule für Sie. Haben Sie schon einen Arbeitsvertrag, erwartet der Kanton, dass der Arbeitgeber zahlt, mit einem Revers. Das ist eine Abmachung, dass Sie eine bestimmte Zeit bleiben oder sonst einen Teil zurückzahlen.
In Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug gibt es einmalig bis 5’000 Franken. Bedingung ist, dass Sie dort wohnen, seit einiger Zeit nicht mehr in der Pflege arbeiten und in der Zentralschweiz wieder einsteigen wollen. Den Antrag bei XUND stellen Sie im Jahr des Kurses, die Kursbestätigung reichen Sie spätestens zehn Tage nach Kursende ein. Bevor Sie sich bewerben, lohnt sich ein Blick ins Register.
GesReg und NAREG: Steht Ihr Diplom im Register?
Das sehen Sie in einer Minute selbst, wenn Sie unter dem Namen auf Ihrem Diplom suchen. Es gibt zwei Register mit einer gemeinsamen Suche auf nareg.ch. Das Gesundheitsberuferegister GesReg des Bundes führt Pflegefachpersonen HF, den Bachelor in Pflege und anerkannte ausländische Abschlüsse. Das Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG der Kantone führt die Diplome nach früherem Recht, zum Beispiel AKP. Beide führt das SRK.

Behörden, Krankenversicherer und Arbeitgeber finden dort laut SRK wichtige Angaben über Sie. Öffentlich sichtbar sind laut nareg.ch unter anderem Name, frühere Namen, Jahrgang, Nationalität, Beruf und Datum des Diploms. Finden Sie sich nicht, melden Sie sich beim SRK. Die Registrierung kostet einmalig 130 Franken. Heissen Sie heute anders als auf dem Diplom, etwa nach einer Heirat, korrigieren Sie das mit einem Mutationsantrag. Den Link finden Sie in der Detailansicht Ihres Eintrags.
Mit einem älteren Schweizer Diplom auf Tertiärstufe, das das SRK registriert hat, dürfen Sie den geschützten Titel «dipl. HF» führen, als Pflegefachfrau also «dipl. Pflegefachfrau HF». Das SRK stellt dafür eine Titelbescheinigung für 120 Franken aus. Für ein Diplom DN I gibt es einen eigenen Weg zur Bezeichnung «diplomierte Pflegefachfrau»: Verlangt sind zwei Jahre Berufserfahrung zu mindestens 80 Prozent und Weiterbildungen von 280 Lektionen oder 40 Tagen. Das Verfahren kostet 350 Franken plus 130 für das Register. Der Kurs in Brugg lässt sich daran anrechnen. Wie die Stufen heute zusammenhängen, erklärt unser Beitrag zu FaGe, HF und FH.
Eine Bewilligung des Kantons brauchen Sie nur, wenn Sie in eigener fachlicher Verantwortung pflegen, also ohne fachliche Aufsicht einer anderen Pflegefachperson, etwa selbständig oder als Leitung. Wer im Team unter dieser Aufsicht arbeitet, braucht keine. Mit einem ausländischen Diplom kommt zuerst die Anerkennung, die wir im Beitrag zur Anerkennung beim SRK beschreiben. Steht das Formale, entscheidet der Betrieb über den Erfolg.
Wie Betriebe Rückkehrende einarbeiten
Eine gute Einarbeitung dauert rund drei Monate und hat eine feste Begleitperson. Wie das aussehen kann, zeigt das Konzept «Wiedereinstieg in die Praxis» des Kantons St. Gallen. Geschrieben haben es Fachleute des Kantonsspitals, der Psychiatrie und der Geriatrischen Klinik St. Gallen, der Heime, der Spitex und des SBK. Es ist eine Empfehlung, keine Pflicht, und es beschreibt, was Sie verlangen dürfen.
Im Zentrum steht eine Person, die im Betrieb für den Wiedereinstieg zuständig ist. Sie hat mindestens ein Diplom HF, plant Ihre Einarbeitung und begleitet Sie. Dafür rechnet das Konzept mit 10 bis 15 Stellenprozent pro Rückkehrerin. Im Alltag kommt eine Tagesbezugsperson aus dem Team dazu, und das Konzept empfiehlt, sie dafür mit einer Zulage zu entschädigen. Von Ihnen erwartet es Deutsch auf Niveau B2, besser C1, Offenheit für die Software des Betriebs und drei Monate Einarbeitung mit mindestens 50 Prozent Pensum.

Der wichtigste Punkt im Plan sind die Tage 2 bis 10. In dieser Zeit sollen Sie zusätzlich zum normalen Stellenplan eingeteilt sein, also nicht schon als volle Kraft zählen. Genau daran hing es in der Berner Studie: Einige fühlten sich «ins kalte Wasser gestossen», andere wurden eng begleitet und erinnern sich deshalb gut an den Start. Fast alle nannten die kontinuierliche Begleitung als entscheidenden Faktor. Die Gesundheitszentren der Stadt Zürich beschreiben ihren Weg ähnlich: individuelle Begleitung im Alltag und bei Bedarf Kurse im eigenen Schulungszentrum. Bleibt die Frage nach dem Lohn.
Lohn und Pensum beim Wiedereinstieg
Das St. Galler Konzept empfiehlt, Sie nach Ihrem höchsten Abschluss anzustellen. Sind die Lücken nach langer Pause gross, rät es nicht zu einer tieferen Einstufung, sondern zu einem stufenweisen Lohnanstieg: Die Lohnschritte werden schon im Vertrag vereinbart, nach zum Beispiel drei Monaten geprüft, und spätestens nach einem Jahr erreichen Sie den vorgesehenen Lohn. Lassen Sie sich diesen Plan schriftlich geben. Die Stadt Zürich nennt für Pflegefachpersonen HF einen Einstiegslohn ab 6’000 Franken bei 100 Prozent. Was die kantonalen Lohntabellen sonst vorsehen, steht in unserem Beitrag zum Lohn als Pflegefachfrau HF.
Beim Pensum hilft, was die Frauen in der Berner Studie nannten: ein tiefes Pensum, feste Arbeitstage und Dienstpläne, die Wünsche berücksichtigen. Auch die Befreiung vom Nachtdienst kann laut Studie helfen, im Beruf zu bleiben. Für die Einarbeitung wird aber oft ein Mindestpensum verlangt: bei der Stadt Zürich 80 Prozent, im St. Galler Konzept 50 Prozent. Planen Sie die ersten drei Monate entsprechend.
So planen Sie Ihre Rückkehr
Beginnen Sie mit dem Register. Suchen Sie sich auf nareg.ch und bringen Sie Name und Diplom in Ordnung, bevor ein Arbeitgeber nachschaut. Klären Sie dann, was Ihr Wohnkanton bezahlt, und stellen Sie das Gesuch vor der Anmeldung zum Kurs. In St. Gallen verlieren Sie den Beitrag sonst. In der Zentralschweiz beantragen Sie ihn im Jahr des Kurses, und in Bern zählt, dass Sie bei der Anmeldung noch keine Stelle haben.
Ein Einblickstag zeigt Ihnen schneller als jede Stellenanzeige, ob ein Betrieb zu Ihnen passt. Der SBK Zürich vermittelt solche Tage im Kurs, Sie können aber auch direkt bei der Pflegedienstleitung anfragen:
Betreff: Wiedereinstieg in die Pflege, Anfrage für einen Einblickstag
Sehr geehrte Frau [Name], ich bin diplomierte Pflegefachfrau [HF, AKP oder DN II] und war seit [Jahr] nicht mehr in der Pflege tätig. Ich möchte im [Bereich] wieder einsteigen, mit einem Pensum von [Prozent]. Könnte ich einen Tag auf einer Ihrer Abteilungen mitarbeiten? Mich interessiert auch, wie Sie Rückkehrende einarbeiten und wer sie begleitet. Freundliche Grüsse, [Name, Telefonnummer]
Im Gespräch danach fragen Sie konkret nach: Wer begleitet mich, und wie viel Zeit hat diese Person dafür? Wie viele Tage arbeite ich zusätzlich zum Stellenplan? Wann finden Standort- und Probezeitgespräch statt? Und ab wann gilt der volle Lohn? Klare Antworten sind ein gutes Zeichen, denn an der Begleitung entschied sich in der Berner Studie, ob der Start gelang.
Häufige Fragen
- Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn ich nach dem Kurs doch nicht einsteige?
- In St. Gallen nicht: Der Kanton verzichtet in seinem Konzept ausdrücklich auf eine Verpflichtung oder Rückzahlung. Die anderen Kantone, deren Regeln wir gelesen haben, sagen dazu nichts. Fragen Sie deshalb bei der Anmeldung nach, ob eine Bedingung an den Beitrag geknüpft ist.
- Bekomme ich Geld, wenn ich in einem anderen Kanton wohne, als ich arbeiten will?
- Meist zählt der Wohnsitz. Aargau, St. Gallen und Thurgau verlangen ausserdem die Absicht, im eigenen Kanton zu arbeiten, die Zentralschweiz die Absicht, in der Region zu arbeiten. In Bern gilt die Lage bei der Anmeldung, ein späterer Umzug ändert nichts mehr. Fragen Sie zuerst die Gesundheitsdirektion Ihres Wohnkantons.
- Gibt es auch Unterstützung für Fachpersonen Gesundheit, die zurückkehren?
- Der Beitrag des Bundes und die meisten kantonalen Beiträge gelten nur für diplomierte Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe. Für Fachpersonen Gesundheit verweist die Zentralschweizer Stelle an die Arbeitgeber, die oft selbst Kurse anbieten. Die Gesundheitszentren der Stadt Zürich stellen Rückkehrende mit FaGe-Abschluss ab 5’030 Franken bei 100 Prozent ein.
- Zählt die Kurszeit als Arbeitszeit?
- Nicht automatisch. Die Gesundheitszentren der Stadt Zürich schreiben ausdrücklich, dass die Kurszeit nicht als Arbeitszeit gilt. Haben Sie schon eine Stelle, klären Sie vor der Anmeldung, ob der Betrieb Kurstage freigibt oder bezahlt.
- Kann ich mit einem ausländischen Diplom einen geförderten Kurs besuchen?
- Ja, wenn Ihr Diplom in der Schweiz anerkannt ist. St. Gallen und die Zentralschweiz nennen ein anerkanntes ausländisches Diplom ausdrücklich als Voraussetzung. Die Anerkennung beantragen Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz, bevor Sie das Gesuch für den Kurs stellen.
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