Lohn Pflegefachfrau HF 2026: die offiziellen Lohntabellen

Kurz gesagt

Eine Pflegefachfrau HF beginnt bei den öffentlichen Arbeitgebern, deren Lohntabellen wir gelesen haben, 2026 bei rund 70’000 bis 77’000 Franken im Jahr. Das gilt für 100 Prozent und mit dem 13. Monatslohn, also rund 5’400 bis 5’950 Franken im Monat. Mit vielen Dienstjahren sind 112’000 bis 117’000 Franken möglich. Luzern liegt tiefer, bei 62’850 bis 94’102 Franken.

Diese Zahlen stammen nicht aus einer Umfrage, sondern aus den Lohntabellen selbst: vom Kanton Zürich, dessen Personalrecht auch in den kantonalen Spitälern gilt, vom Kanton Bern, aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Berner Spitäler und Kliniken, vom Kanton Luzern und vom Kanton Freiburg, dessen Spital nach demselben Recht entlöhnt. Wer bei Google nach dem Lohn sucht, findet vor allem Durchschnittswerte ohne Kanton, ohne Datum und ohne Lohnklasse. Wir zeigen stattdessen, in welcher Klasse Ihr Diplom steht, wo in dieser Klasse Sie beginnen und wie schnell es danach aufwärts geht.

Lohnspannen in vier Kantonen

Die Spanne ist in allen Tabellen breit, weil sie einen ganzen Berufsweg abdeckt. Der tiefste Wert ist der Lohn ohne Erfahrung, der höchste der Lohn nach zwanzig und mehr Jahren in derselben Funktion. Dazwischen liegen Stufen, und auf welcher Stufe Sie beginnen, entscheidet über mehrere tausend Franken im Jahr.

Balkendiagramm der Jahreslöhne für das Diplom HF, 100 Prozent, mit 13. Monatslohn: Freiburg 77’359 bis 116’968, Kanton Bern 71’301 bis 114’082, Zürich 72’895 bis 112’581, Berner Spitäler 69’970 bis 111’952, Luzern 62’850 bis 94’102 Franken
Von der tiefsten bis zur höchsten Stufe: die Lohnspanne für das Diplom HF in fünf öffentlichen Lohntabellen, mit dem jeweiligen Stand. Darstellung: pflegejobschweiz.ch, nach den Tabellen der Kantone und des GAV.

Alle fünf Tabellen rechnen mit Jahreslöhnen, die den 13. Monatslohn schon enthalten. Den Monatslohn erhalten Sie, wenn Sie durch 13 teilen. Der Kanton Bern, Luzern und Freiburg rechnen dabei mit 42 Stunden pro Woche. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind grösser, als die Durchschnittswerte im Netz vermuten lassen:

Tabelle Einstieg pro Jahr Maximum pro Jahr Stand
Freiburg, Klasse 17 77’359 Fr. 116’968 Fr. 2026
Bern, Gehaltsklasse 15 71’301 Fr. 114’082 Fr. ab Juli 2026
Zürich, Lohnklasse 14 72’895 Fr. 112’581 Fr. 2026
Bern, GAV Spitäler, Lohnband 15 69’970 Fr. 111’952 Fr. ab April 2024
Luzern, Lohnklasse 6 62’850 Fr. 94’102 Fr. März 2026 bis Februar 2027

Beim Einstieg liegen zwischen Luzern und Freiburg 14’509 Franken im Jahr, beim Maximum 22’866 Franken. Ganz so weit auseinander bleiben die Löhne nicht immer: Für mehrjährige Erfahrung und Schichtverantwortung sieht Luzern Klasse 7 vor, mit bis zu 101’346 Franken. Zuerst aber die Frage, welche Klasse für Ihr Diplom gilt.

In welcher Lohnklasse steht das Diplom HF?

Jede dieser Tabellen ordnet Berufe in Klassen ein, und die Klasse bestimmt den Rahmen. Diese Einreihung steht in einem eigenen Dokument, nicht in der Lohntabelle. Für Zürich ist es das Handbuch Vereinfachte Funktionsanalyse des Personalamts, das für die Pflegefachfrau HF die Klassen 14 und 15 vorsieht.

Auszug aus dem Zürcher Handbuch: Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF, Klassen 14 bis 15. Klasse 14 ist die Grundfunktion mit Diplom HF, Klasse 15 gilt für komplexere Aufgaben mit mehrjähriger Erfahrung.
Die Einreihung der Pflegefachfrau HF im Kanton Zürich: Klasse 14 als Grundfunktion, Klasse 15 mit Erfahrung und mehr Verantwortung. Quelle: zh.ch, Handbuch VFA, Funktionsbereich 4, gelesen 17. Oktober 2026.

Die anderen Kantone zählen ihre Klassen anders, deshalb lassen sich die Nummern nicht direkt vergleichen. In Bern steht die diplomierte Pflegefachfrau im Anhang der Personalverordnung in Gehaltsklasse 15. Der GAV der Berner Spitäler und Kliniken teilt sie laut seinen Richtfunktionen dem Lohnband 15 zu, für das Diplom HF genauso wie für den Bachelor FH. Luzern beschreibt in der Besoldungsverordnung eine Kette von Lohnklasse 6 mit Diplom HF über Klasse 7 mit mehrjähriger Erfahrung bis Klasse 8 für Spezialaufgaben wie Intermediate Care. Freiburg führt in seiner Klassifikation der Staatsfunktionen die Funktion Infirmier/ière in Klasse 17, ohne zwischen HF und FH zu unterscheiden.

Mit einer Weiterbildung rückt die Klasse höher. In Zürich steht die Pflegefachfrau HF mit Zusatzausbildung in Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege in Klasse 16, mit zusätzlichen Aufgaben wie der Verantwortung für Geräte in Klasse 17. Wie die Abschlüsse HF und FH sich sonst unterscheiden, ist ein eigenes Thema. Hier zählt, was die Klasse in Franken bedeutet, Kanton für Kanton.

Die Tabellen Kanton für Kanton

Zürich: Lohnklasse 14 in den kantonalen Spitälern

Die Zürcher Lohntabelle 2026 für Lohnklasse 14 beginnt bei der Anlaufstufe 2 mit 72’895 Franken im Jahr, das sind 5’607.30 Franken im Monat. Die erste reguläre Lohnstufe liegt bei 78’250 Franken, die oberste, Stufe 29, bei 112’581 Franken oder 8’660.10 im Monat. In Klasse 15 endet die Tabelle bei 119’340 Franken.

Wichtig ist, für wen das gilt. Der Regierungsrat hat 2022 in einem Bericht an den Kantonsrat festgehalten, dass nur Pflegende, die dem kantonalen Personalrecht unterstehen, nach diesen Vorgaben bezahlt werden. Für die vier kantonalen Spitäler wurden laut demselben Bericht die Personalreglemente überarbeitet: Sie dürfen zugunsten der Pflege vom Personalrecht abweichen, etwa mit zusätzlichem Geld für die Lohnentwicklung und höheren Entschädigungen für Nacht-, Wochenend- und Pikettdienst. Eine höhere Einreihung der Pflege hielt die Regierung nicht für nötig. Sie stützte sich auf einen Spitallohnvergleich für das Jahr 2020, nach dem die Zürcher Löhne in der Pflege über dem Schweizer Marktwert lagen.

Bern: Kanton und Spitäler mit eigener Tabelle

In Bern gibt es zwei Tabellen. Für das Kantonspersonal gilt die Gehaltsklassentabelle des Personalamts, seit Juli 2026 in einer neuen Fassung. Gehaltsklasse 15 beginnt beim Grundgehalt von 5’484.70 Franken im Monat, 71’301.10 Franken im Jahr. Das ist laut Personalverordnung das Anfangsgehalt, wenn Sie die Anforderungen der Stelle erfüllen. Das Maximum liegt nach 75 Stufen bei 8’775.55 Franken im Monat. Im ersten Halbjahr 2026 waren es noch 8’638.40 Franken, der Einstieg blieb gleich. Pflegefachpersonen beim Kanton arbeiten etwa im Justizvollzug, den die Personalverordnung bei den Regeln zur Nachtarbeit eigens nennt.

In den Spitälern und Kliniken, die dem GAV Berner Spitäler und Kliniken angeschlossen sind, gilt dagegen dessen eigene Tabelle. Seine Lohntabelle im Anhang 5, gültig ab April 2024, setzt Lohnband 15 von 69’970.05 bis 111’952.45 Franken im Jahr fest. Eine neuere Fassung haben wir nicht gefunden, fragen Sie deshalb beim Spital nach der Tabelle, die heute gilt. Tiefer darf der Lohn nur in einem Fall liegen: Wer noch nicht alle Anforderungen der Funktion erfüllt, kann bis zu 3 Prozent unter dem Minimum starten. Auf das Maximum besteht laut den Richtfunktionen kein Anspruch.

Luzern: tiefere Klasse, eigene Kurve

Luzern hat den tiefsten Rahmen dieser Übersicht. Laut den Besoldungsgrundlagen 2026, gültig vom 1. März 2026 bis Ende Februar 2027, reicht Lohnklasse 6 von 62’850 bis 94’102 Franken, Klasse 7 von 67’688 bis 101’346 Franken. Die Tabelle stieg gegenüber 2025 um 0,2 Prozent. Sie gilt für das Staatspersonal und die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons. Ob Ihr Arbeitgeber dazu gehört, steht im Arbeitsvertrag.

Das Minimum ist in Luzern nicht der übliche Startlohn. Die Verordnung legt für jede Klasse eine Tendenzkurve fest, die den Lohn bei guter Leistung zeigt. Sie beginnt bei 111 Prozent des Minimums und endet nach 15 Erfahrungsstufen bei 90 Prozent des Maximums. Für Klasse 6 heisst das: 69’763.50 Franken ohne Erfahrung und 84’691.80 Franken nach 15 Jahren. Einen Anspruch auf diese Werte gibt die Kurve allerdings nicht.

Freiburg: höchster Einstieg, feste Schritte

Freiburg zahlt in dieser Übersicht am meisten. Die Lohnskala 2026 des Staates beginnt in Klasse 17 bei 5’950.70 Franken im Monat, 77’359.10 im Jahr, und endet nach 20 Stufen bei 8’997.55 Franken im Monat oder 116’968.15 im Jahr. Sie gilt auch im Freiburger Spital (HFR): Dessen Personal untersteht laut Spitalgesetz der Gesetzgebung über das Staatspersonal. Wie Sie von der ersten Stufe weiterkommen, regelt jeder dieser Arbeitgeber anders.

Wie der Einstiegslohn festgelegt wird

Ihre Erfahrung bestimmt die Stufe, auf der Sie beginnen. Zürich schreibt auf seiner Seite zu Lohn und Vorteilen, der Lohn werde bei Stellenantritt nach Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten auf einer Stufe festgelegt. Eine feste Formel nennt der Kanton dort nicht.

Bern ist genauer. Laut Artikel 40 der Personalverordnung kann der Kanton für ein volles Jahr Berufserfahrung bis zu vier Gehaltsstufen anrechnen. Erfahrung ab einem Pensum von 50 Prozent zählt voll, die Zeit der Ausbildung gar nicht. Die ersten zwölf Stufen bringen laut Artikel 33 je 1,5 Prozent mehr Lohn, danach werden die Schritte kleiner.

Säulendiagramm für die Berner Gehaltsklasse 15 ab Juli 2026, Monatslohn ohne 13.: ohne Erfahrung 5’484.70 Franken, mit 3 Jahren bis 6’471.95, mit 5 Jahren bis 6’910.75, mit 10 Jahren bis 7’733.45, Maximum der Klasse 8’775.55
So viel bringt angerechnete Erfahrung beim Start in der Berner Gehaltsklasse 15, wenn pro Jahr die höchstens möglichen vier Stufen zählen. Darstellung: pflegejobschweiz.ch, nach der Gehaltsklassentabelle ab 1. Juli 2026.

Wer mit drei Jahren Erfahrung wechselt und alle zwölf Stufen angerechnet bekommt, startet bei 6’471.95 statt 5’484.70 Franken im Monat. Das sind fast 1’000 Franken mehr, oder rund 12’800 Franken im Jahr mit dem 13. Monatslohn. Mit zehn Jahren sind es bis zu 7’733.45 Franken. Der Kanton muss diese Stufen aber nicht voll geben, er berücksichtigt auch, wie gut die frühere Stelle zur neuen passt und wie der Arbeitsmarkt aussieht. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, wie viele Stufen Sie bekommen und warum.

Wie schnell der Lohn danach steigt

Nach dem Start bestimmen die jährlichen Schritte das Tempo, und hier unterscheiden sich die Systeme deutlich. In Freiburg gibt es jedes Jahr eine Stufe, das sind in Klasse 17 genau 1’980.55 Franken mehr pro Jahr. So steht es in Artikel 103 des Personalreglements. Wer die Anforderungen übertrifft, kann bis zu zwei Stufen bekommen. Genügen die Leistungen nicht, kann der Arbeitgeber die Stufe verweigern oder verschieben, bei teilweise fehlenden Fähigkeiten gibt es eine halbe. Nach zehn Jahren ohne Klassenwechsel liegen Sie bei 97’163.30 Franken, nach zwanzig am Maximum.

In Bern hängt der Aufstieg von der jährlichen Beurteilung ab und von den Mitteln, die der Kanton dafür bereitstellt. Bei guten Leistungen sind bis zu vier Stufen im Jahr möglich, bei herausragenden bis zu sechs, bei bloss ausreichenden keine. In Luzern ist die Tendenzkurve der Massstab, und auch dort spielt die Leistung mit. In Zürich legt der Regierungsrat zudem jedes Jahr die Teuerungszulage auf den 1. Januar fest. Wer also wissen will, was eine Stelle in fünf Jahren wert ist, fragt besser nach der üblichen Lohnentwicklung als nach dem Maximum. Zum Grundlohn kommen ausserdem Beträge, die keine Tabelle zeigt.

Zulagen und 13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn steckt in allen Zahlen dieses Artikels schon drin. Was dazukommt, sind vor allem Zulagen für Nacht- und Sonntagsdienste, und die regelt jeder Arbeitgeber selbst. Wir nennen hier nur, was in den gelesenen Erlassen steht.

  • Luzern: 8 Franken pro Nachtstunde zwischen 20 und 6 Uhr plus 10 Minuten Zeitgutschrift, 10 Franken pro Stunde am Sonntag. Beides lässt sich kumulieren (§ 18 Besoldungsverordnung).
  • Freiburg: Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr zählt zu 115 Prozent als Arbeitszeit. Dazu kommen Entschädigungen für Nacht, Sonntag und Feiertage nach einem Anhang des Personalreglements.
  • Bern, Kanton: Angestellte bis Gehaltsklasse 23 erhalten eine Zulage für Nacht- und Wochenendarbeit. Pflegepersonal im Justizvollzug bekommt zusätzlich 20 Prozent Zeitgutschrift für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr.
  • Zürich: Ab 10 Dienstjahren gibt es alle fünf Jahre ein Dienstaltersgeschenk, meist ein Achtzehntel des Jahreslohns, nach 25 Jahren ein Zwölftel. Die kantonalen Spitäler dürfen höhere Entschädigungen für unregelmässige Dienste zahlen.

Für eine Pflegefachfrau mit regelmässigen Nachtdiensten machen diese Beträge im Jahr schnell einige tausend Franken aus. Sie stehen aber nicht in der Lohnklasse, sondern im Personalreglement oder im GAV. Ganz ohne Tabelle sind Sie dagegen oft bei privaten Arbeitgebern.

Private Spitäler, Heime und Spitex

Für private Spitäler, Heime und die Spitex gibt es keine Lohntabelle, die für alle gilt. Der Berufsverband SBK schreibt auf seiner Seite zu den GAV, Gesamtarbeitsverträge sollten auch im Gesundheitswesen selbstverständlich werden. Das ist ein Ziel, noch nicht die Regel. Ob für Ihre Stelle ein GAV gilt, steht im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement.

Gibt es keinen, sind die Tabellen der Kantone trotzdem nützlich. Sie zeigen, was ein öffentlicher Arbeitgeber in derselben Region für dieselbe Arbeit zahlt, und damit, womit ein privates Angebot konkurrieren muss. Was die Pflegeinitiative an den Arbeitsbedingungen ändert, lesen Sie in unserem Beitrag zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Wer mit einem ausländischen Diplom kommt, braucht zuerst die Anerkennung durch das SRK, denn ohne sie stuft etwa der Berner GAV eine Klasse tiefer ein.

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben

Rechnen Sie jedes Angebot auf einen Jahreslohn bei 100 Prozent um, mit dem 13. Monatslohn, und schauen Sie auf die Wochenstunden: Im Kanton Bern, in Luzern und in Freiburg sind es 42 Stunden. Legen Sie das Ergebnis dann neben die Spanne Ihres Kantons. Liegt es nahe am Minimum, obwohl Sie Erfahrung mitbringen, haben Sie einen guten Grund nachzufragen.

Bei einem öffentlichen Arbeitgeber oder einem Spital mit GAV können Sie die Einstufung schriftlich verlangen, etwa so:

Guten Tag, vielen Dank für das Angebot. Damit ich es einordnen kann: In welcher Lohnklasse und auf welcher Stufe bin ich eingereiht, und wie viele Jahre Berufserfahrung haben Sie angerechnet? Ich habe seit meinem Diplom [Anzahl] Jahre mit mindestens [Pensum] Prozent gearbeitet. Freundliche Grüsse, [Name]

Mit Klasse und Stufe in der Hand können Sie jede Lohntabelle selbst lesen und Angebote ehrlich vergleichen, auch über Kantonsgrenzen hinweg.

Häufige Fragen

Was verdiene ich während der Ausbildung zur Pflegefachfrau HF?
Das legt der Ausbildungsbetrieb fest, oft nach einer regionalen Empfehlung. Die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zentralschweiz (XUND) empfiehlt für 2025 im ersten Studienjahr 1’500 bis 1’800 Franken im Monat, im zweiten 1’600 bis 1’900 und im dritten 1’700 bis 2’000, jeweils 13-mal. Ein Gesamtarbeitsvertrag oder kantonale Richtlinien gehen dieser Empfehlung vor.
Verdiene ich mit einem Bachelor FH mehr als mit dem Diplom HF?
Das hängt vom Arbeitgeber ab. Im Kanton Zürich steht der Bachelor in Pflege in Lohnklasse 16, gleich wie die HF-Fachfrau mit besonderen Aufgaben, die Grundfunktion HF dagegen in Klasse 14 bis 15. Im GAV der Berner Spitäler und Kliniken stehen HF und Bachelor im selben Lohnband 15, und die Freiburger Klassifikation kennt für beide nur eine Klasse.
Zählt Erfahrung aus einer Teilzeitstelle beim Einstieg voll?
Im Kanton Bern ja, sobald Sie mindestens 50 Prozent gearbeitet haben. Die Personalverordnung rechnet Berufserfahrung ab diesem Pensum zu 100 Prozent an. Andere Kantone und Spitäler regeln das selbst, fragen Sie deshalb vor der Unterschrift nach, wie Ihre Jahre gezählt wurden.
Bekomme ich mit einem ausländischen Diplom den gleichen Lohn?
Nicht unbedingt, solange die Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz fehlt. Im GAV der Berner Spitäler und Kliniken steht ein ausländisches Diplom ohne Anerkennung in Lohnband 14, eine Stufe unter dem Diplom HF. Mit der Anerkennung gilt Lohnband 15 wie für ein Schweizer Diplom.
Wie oft werden die Lohntabellen angepasst?
In der Regel einmal im Jahr. Zürich legt die Teuerungszulage jeweils auf den 1. Januar fest, Luzern erhöhte seine Tabelle für März 2026 um 0,2 Prozent, und Bern erneuert seine Tabelle jährlich im Umfang des Teuerungsausgleichs. Prüfen Sie deshalb immer das Datum einer Tabelle, bevor Sie damit rechnen.

Weitere Beiträge

Alle Beiträge